Gegen den Solothurner FDP-Nationalrat Simon Michel liegt eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten vor. Eingegangen ist diese Anzeige bei der Solothurner Staatsanwaltschaft. Damit sie ermitteln kann, hat sie um Aufhebung der Immunität von Michel ersucht.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte das Vorliegen der Anzeige am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Plattform 20min.ch hatte zuerst darüber berichtet. Da der 48-jährige Michel Parlamentarier sei, sei in einem ersten Schritt zu klären, ob seine Immunität aufgehoben werde, schrieb die Staatsanwaltschaft.

Weitere Angaben dazu machte die Staatsanwaltschaft nicht. Einen Antrag, Michels Immunität aufzuheben, hatten die Parlamentsdienste ohne weitere Angaben veröffentlicht. Michel selbst wurde für eine Stellungnahme angefragt, liess die Anfrage bisher aber unbeantwortet.

Die Mitglieder der obersten Bundesbehörden und damit auch Mitglieder von National- und Ständerat sind durch Immunität grundsätzlich vor Strafverfolgung geschützt. Zweck dieser Privilegien ist der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Bundesbehörden, wie einem Faktenblatt der Parlamentsdienste zu entnehmen ist.

Dass die Immunität eines Ratsmitglieds aufgehoben wird, kommt äusserst selten vor. Veranlassen muss das eine Strafverfolgungsbehörde mit einem Gesuch. Die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) und die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) entscheiden nacheinander über das Gesuch.

Michel ist seit 2023 Mitglied des Nationalrats. Von 2017 bis 2024 war er Solothurner Kantonsrat. Seit 2014 ist er zudem Geschäftsführer des Medizintechnikunternehmens Ypsomed, welches von seinem Vater gegründet wurde.

(AWP)