Die Stellenmeldepflicht ist laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Jahr 2023 erneut gesetzeskonform und effizient umgesetzt worden, schrieb das Seco am Freitag in einer Mitteilung. Konkret seien 4111 Stellensuchende im Rahmen der Stellenmeldepflicht vermittelt worden.

2023 wurden laut Seco bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) rund 426'000 Stellen gemeldet. Davon waren 68 Prozent, beziehungsweise 287'700 Stellen, meldepflichtig. Im Vorjahr lag der Anteil mit 82 Prozent respektive 476'600 Stellen noch deutlich höher.

Der Rückgang erklärt sich vor allem mit der wieder stark gesunkenen Arbeitslosigkeit. Daher entfiel bei vielen Berufsarten die Meldepflicht. So waren etwa offene Stellen für Verkaufskräfte in Handelsgeschäften, Servicefachkräfte in der Gastronomie, Barkeeper oder Köche nicht mehr meldepflichtig, heisst es weiter.

Auch im laufenden Jahr rechnet das Seco mit einem weiteren Rückgang, da erneut weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht fallen. Beispielsweise entfalle die Meldepflicht beim Reinigungspersonal sowie bei Hilfskräften in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen.

Während 2023 noch 8,2 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiteten, werde die Quote 2024 auf nur noch 3,2 Prozent sinken. In der Corona-Pandemie schoss der Wert auf 15 beziehungsweise 20 Prozent hoch.

Industrie, Baugewerbe und Gastronomie besonders betroffen

Wie schon in den Vorjahren verzeichneten die Branchen Industrie (28 Prozent), Baugewerbe (21 Prozent) und Gastronomie (16 Prozent) die meisten Meldungen. Dabei zeigten sich auch grosse regionale Unterschiede. So stammten gemäss Seco in den Kantonen Jura, Solothurn, Aargau und Basel-Land mehr als die Hälfte der gemeldeten Stellen aus der Industrie. Im Vergleich dazu meldeten Graubünden und Genf vergleichsweise viele Stellen aus der Gastronomie.

Seit 2018 gilt für Berufe mit einer Arbeitslosenquote von schweizweit über 5 Prozent die Stellenmeldepflicht. Damit müssen Betriebe offene Stellen zunächst den RAV melden. Diese Stellen werden dann in einem geschützten Bereich auf der Stellenplattform «Job-Room» ausgeschrieben, auf die fünf Tage exklusiv nur beim RAV angemeldete Personen Zugriff haben.

Die Stellenmeldepflicht war als Reaktion auf die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt worden. Das Seco ist zuständig für die Überwachung der Stellenmeldepflicht.

(AWP)