In den meisten Kantonen müssen die Steuerschulden bis zum 30. September des laufenden Jahres beglichen werden, wobei die Schlussrechnung je nach Kanton auch erst zum Jahresende fällig sein kann. Werden die geschuldeten Beträge dabei vor dem Fälligkeitsdatum der Akonto- respektive Schlussrechnung überweisen, zahlen praktisch alle Kantonen 2024 wieder einen Vergütungszins.

Während der Null-Zinsphase 2015 bis 2022 war das frühzeitige Begleichen der Steuerrechnung wenig lukrativ, da die Zinssätze in allen Kantonen bei null oder nahe null Prozent lagen. Seit Beginn der Zinswende 2022 hat sich das Blatt gemäss Auswertung der von moneyland.ch ermittelten Vergütungssätze gewendet: Die durchschnittliche Vergütung stieg von 0,17 Prozent (2022) zuerst auf 0,24 Prozent (2023), ehe es 2024 zu einem markanten Sprung auf 0,71 Prozent gekommen ist

Der mittlere Zins von 0,71 Prozent liegt damit nur noch wenig unter dem Sparzins von 0,81 Prozent, den die Schweizer Banken durchschnittlich per Anfang Dezember offeriert haben. Damit ist das vorzeitige Einzahlen der Gemeinde- und Kantonssteuern 2024 wieder eine valable Option. Wirklich sinnvoll ist es allerdings, die direkte Bundessteuer vorzeitig zu begleichen. Hier beträgt der Zinssatz neu 1,25 Prozent. 

Bei den vergüteten Sparzinsen und den Vergütungszinsen auf Steuervorauszahlungen gibt es sowohl bei den Banken als auch den Kantonen grosse Unterschiede: Die Bandbreite der Sparzinsen sowie der Sätze bei den Kantone reicht von null bis 2,00 Prozent.

Deshalb gilt es je nach Kanton sowie Sparzins der Hausbank genau zu analysieren, ob sich eine vorzeitige Einzahlung lohnt. Liegt dabei der Sparzins über der Gutschrift des Kantons oder des Bundes, so sollte das angesparte Geld für die Steuerrechnung auf dem Sparkonto belassen werden respektive umgekehrt. 

Zinsen auf vorzeitige Zahlung der Staats- und Bundessteuern

Kanton 2022 2023 2024
Aargau 0.10% 0.30% 0.75%
Appenzell Ausserrhoden 0.20% 0.20% 0.20%
Appenzell Innerrhoden 1.00% 1.00% 1.00%
Basel-Landschaft 0.20% 0.50% 0.80%
Basel-Stadt 0.10% 0.50% 1.00%
Bern 0.00% 0.25% 0.75%
Freiburg 0.00% 0.00% 0.25%
Genf 0.01% 0.50% 0.50%
Glarus 1.00% 1.00% 1.00%
Graubünden 0.00% 0.00% 0.75%
Jura 0.00% 0.25% 0.75%
Luzern 0.00% 0.00% 1.25%
Neuenburg 0.00% 0.00% 0.00%
Nidwalden 0.00% 0.10% 1.00%
Obwalden 0.10% 0.10% 1.10%
Schaffhausen 0.10% 0.10% 0.10%
Schwyz 0.50% 0.50% 0.75%
Solothurn 0.00% 0.00% 0.00%
St. Gallen 0.25% 0.25% 1.00%
Tessin 0.10% 0.10% 0.10%
Thurgau 0.20% 0.20% 1.00%
Uri 0.25% 0.25% 1.00%
Waadt 0.00% 0.00% 0.32%
Wallis 0.00% 0.00% 0.00%
Zug 0.00% 0.00% 2.00%
Zürich 0.25% 0.25% 1.00%
Direkte Bundessteuer 0.00% 0.00% 1.25%

Quellen: moneyland.ch, gemäss Kantonen und Bund, ohne Gewähr.

Im Kanton Zürich lohnt sich zum Beispiel das frühzeitige Einzahlen der Gemeinde- und Kantonssteuern, wenn der Sparbatzen bei der Zürcher Kantonalbank liegt. Der Sparzins beträgt 0,75 Prozent und liegt damit unter den 1,00 Prozent, welche der Kanton auf den zu früh einbezahlten Gemeinde- und Kantonssteuern ausschüttet. Noch üppiger ist die Differenz bei der Bundessteuer, welche 1,25 Prozent abwirft. 

Während der Kanton Zürich die Zinsen 2024 um 0,75 Prozent auf 1,00 Prozent hochgeschraubt hat, drehten nicht alle Kantone gleich stark an der Zinsschraube. Es zeigt sich ein klares Gefälle zwischen der deutschen und der welschen Schweiz. Die Deutschschweizer zahlen im Schnitt deutlich mehr als ihre Westschweizer Kollegen. Am unteren Ende halten die Kantone Neuenburg und das Wallis (0,00 Prozent) weiterhin an der Nullzins-Politik fest und mit Solothurn gesellt sich ein einziger Deutschschweizer Kanton dazu.

Etwas besser sieht es bei den Westschweizer Kantonen Freiburg (0,25 Prozent) und Waadt (0,32 Prozent) aus, während Genf (0,50 Prozent) unter dem schweizerischen Durchschnitt bleibt. Der Kanton Jura bezahlt mit 0,75 Prozent etwas mehr als der für die Gesamtschweiz berechnete Durchschnitt von 0,71 Prozent. 

Zentralschweizer Kantone zahlen die attraktivsten Vergütungen

Auffallend ist die hohe Vergütung im Kanton Zug, die mit 2,00 Prozent deutlich über allen anderen Kantonen liegt. Zugerinnen und Zuger können ein Skonto von 2 Prozent abziehen, wenn sie bis zum 31. Juli 2024 statt erst per Ende des Jahres die ganze provisorische Jahressteuer 2024 bezahlen.

Damit trägt der Kanton Zug der aktuellen Zinssituation in einer bewusst grosszügigen und attraktiven Weise Rechnung, wie Heinz Tännler, Finanzdirektor des Kanton Zug, gegenüber cash.ch erklärt. 

Auch die steuerlichen Ausgleichs- und Vergütungszinsen werden im Kanton Zug per 2024 an die aktuelle Zinssituation angepasst. Sie betrugen bisher null Prozent und ab 2024 neu ebenfalls 2,00 Prozent. Sie fallen vor allem dann an, wenn die definitive Steuerrechnung tiefer ausfällt als die provisorische Steuerrechnung.

Ebenfalls mehr als ein Prozent zahlen Luzern (1,25) und Obwalden (1,10 Prozent), gefolgt von einem breiten Mittelfeld mit den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Glarus, Nidwalden, St. Gallen, Thurgau und Zürich, welche 1,0 Prozent Zins und somit mehr als der Durchschnitt vergüten. Etwas weniger attraktiv sind Baselland (0,80 Prozent) sowie mit 0,75 Prozent die Kantone Bern, Graubünden und Schwyz. In diesen Kantonen gilt es auf jeden Fall, die Zinssätze für Vorauszahlungen mit den aktuellen Sparzinsen genau zu vergleichen. 

Minimale Vergütung sehen die Kantone Schaffhausen und Tessin (je 0,10 Prozent), Appenzell Ausserrhoden (0,20 Prozent) und Freiburg (0,25 Prozent) vor. Dies macht eine vorzeitige Zahlung der Steuerrechnung unattraktiv. Generell sollte in diesen Kantonen deshalb zuerst die Bundessteuer vorausbezahlt werden, da der Zins deutlich über den kantonalen Vergütungen liegt.

Verspätete Zahlung wegen hoher Verzugszinsen unbedingt vermeiden

Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Verzugszinsen bei zu später Bezahlung der Steuerrechnung im Durchschnitt um knapp 10 Prozent von 3,79 Prozent 2023 auf 4,15 Prozent 2024 angestiegen. Ab dem Fälligkeitsdatum - zum Beispiel der 30. September im Kanton Zürich - wird der Negativ- oder Verzugszins fällig. Dies tritt ein, wenn die Steuern zu spät bezahlt werden oder die definitive Steuerschuld höher als die provisorisch in Rechnung gestellte und bezahlte Steuerforderung ausfällt.

Verzugszinsen für verspätete Zahlung der Staats- und Bundessteuer

Kanton 2022 2023 2024
Aargau 5.10% 5.00% 5.00%
Appenzell Ausserrhoden 4.00% 4.00% 5.00%
Appenzell Innerrhoden 4.50% 4.50% 4.50%
Basel-Landschaft 5.00% 3.00% 4.75%
Basel-Stadt 3.00% 3.50% 3.50%
Bern 3.00% 3.00% 4.00%
Freiburg 3.00% 3.00% 3.00%
Genf 3.00% 3.00% 3.00%
Glarus 4.50% 4.50% 4.50%
Graubünden 4.00% 4.00% 4.00%
Jura 5.00% 5.00% 5.00%
Luzern 3.50% 3.50% 4.75%
Neuenburg 3.50% 3.50% 3.50%
Nidwalden 4.00% 4.00% 4.75%
Obwalden 5.00% 5.00% 5.00%
Schaffhausen 4.00% 4.00% 4.00%
Schwyz 3.50% 3.50% 3.50%
Solothurn 3.00% 3.00% 3.50%
St. Gallen 4.00% 4.00% 4.00%
Tessin 2.50% 2.50% 3.50%
Thurgau 3.00% 3.00% 4.00%
Uri 4.00% 4.00% 4.50%
Waadt 4.00% 4.00% 4.75%
Wallis 3.50% 3.50% 3.50%
Zug 4.00% 4.00% 4.00%
Zürich 4.50% 4.50% 4.50%
Direkte Bundessteuer 4.00% 4.00% 4.75%

Quellen: moneyland.ch, gemäss Kantonen und Bund, ohne Gewähr.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Teuerungsausgleich an den Arbeitnehmer per Anfang 2024 weitergegeben wurde. Speziell zu beachten ist dabei, dass der geschuldete Steuerbetrag im Normalfall stärker als der prozentuale Lohnanstieg ausfällt. Das hängt mit der Steuerprogression zusammen. Je höher das Einkommen, desto höher ist der angewendete Steuersatz.

Selbst wenn die Lohnerhöhung «gefühlt» bescheiden ist, so hat die Steuerprogression einen deutlichen, negativen Effekt. Steigt zum Beispiel das Jahresnettoeinkommen um 2,5 Prozent von 100'000 Franken auf 102'500 Franken, so erhöht sich die Steuerrechnung für eine alleinstehende Person in der Stadt Zürich nicht um 2,5 Prozent, sondern gemäss Steuerrechner des Kantons um 3,5 Prozent.

Steuerpflichtige, welche 2024 ein höheres Einkommen zu versteuern haben, können sich darüber auf zwei Arten informieren. Erstens zeigt die provisorische Veranlagung nach dem Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung, wie hoch die provisorische Steuerrechnung ausfällt. Zweitens kann die Steuerschuld individuell mittels des kantonalen Steuerrechners taxiert werden. Hier geht es zum Beispiel zum Steuerrechner des Kantons Zürich.

Der Vergleich zwischen zu früh und zu spät bezahlten Steuerrechnung kann ins Geld gehen. Während die Vorauszahlung im Schnitt mit 0,71 Prozent vergütet wird, fallen bei Verzug 4,15 Prozent an. Eine Ersparnis von zu früh bezahlter Kantons- oder Bundessteuern kann sich schnell zu einem Verlustgeschäft wandeln, wenn bei verspäteter Zahlung der Schlussrechnung ein deutlich höherer Verzugszins anfällt. Nebst dem pünktlichen, korrekten Ausfüllen der Steuererklärung ist deshalb das A und O, das Fälligkeitsdatum bei den Akontorechnungen und speziell bei der Schlussabrechnung jederzeit im Griff zu haben. 

Thomas Daniel Marti
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