Der Sachverhalt sei unbestritten, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Die E-Mail habe die Beschuldigte verschickt. Es habe sich nun die Frage gestellt, ob Thiam «ernsthafte Nachteile» hätten entstehen können.
Die Erwähnung von Gewerkschaften und dem Olympischen Komitee war dem Gericht nicht überzeugend genug. Sie habe bloss geschrieben, dass darüber gesprochen wurde, aber «ein konkreter Bezug zur geforderten Summe wird im Schreiben nicht hergestellt». Alles andere wäre eine «freie Interpretation», sagte der Richter
Die 43-Jährige erhält eine Genugtuung von 2000 Franken. Die Kosten des Verfahrens inklusive derjenigen des Verteidigers werden Thiam auferlegt, wie der Richter am Mittwochabend bekanntgab. Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Anklage hatte ursprünglich eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Busse über 1200 Franken wegen versuchter Nötigung gefordert. Die Staatsanwaltschaft nahm nicht am Berufungsprozess teil.
(AWP)