«Eine allfällige Verlagerung des Hauptsitzes der UBS aus der Region Zürich würde potenziell volkswirtschaftliche Schäden für den Kanton Zürich, die Stadt Zürich sowie weitere betroffene Gemeinden verursachen», heisst es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort des Regierungsrats auf eine Anfrage im Kantonsrat.

Die möglichen Schäden genauen zu beziffern, ist laut Regierungsrat jedoch nicht möglich. Einige Anhaltspunkte geben aber Zahlen aus der Studie «Finanzplatz Zürich 2025/26». So erwirtschafteten die Banken 2024 im Kanton Zürich eine Bruttowertschöpfung von 13 Milliarden Franken. Das entspricht rund 8 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Zu den Steuern, die die UBS im Kanton bezahlt, gibt die Regierung keine Auskunft. Mit Blick auf die Dimensionen der Bank dürfte es aber ein ordentlicher Batzen sein. Im laufenden Jahr beispielsweise vermeldete die UBS einen Halbjahresgewinn von 4,2 Milliarden Dollar.

Von einem Wegzug betroffen wäre natürlich auch ein Teil der rund 18'000 UBS-Mitarbeitenden, die im Kanton Zürich wohnen und ebenfalls hier Steuern bezahlen.

Weitere negative Auswirkungen würden sich laut der Antwort des Regierungsrats durch indirekte Folgen ergeben. So würde etwa der Zugang von KMU zu gewissen Finanzdienstleistungen erschwert. Auch die Kredit- und Hypothekenvergabe könnte beeinträchtigt werden.

Streit um höhere Eigenkapitalanforderungen

Hintergrund der Diskussionen um eine allfällige Verlegung des UBS-Hauptsitzes ins Ausland sind die Pläne des Bundes, die Eigenkapitalanforderungen für die Banken zu erhöhen.

Die verschärften Kapitalvorschriften sind Teil des «Too-big-to-fail»-Pakets, mit dem verhindert werden soll, dass bei Finanzkrisen erneut der Bund einspringen muss, um systemrelevante Banken zu retten.

(AWP)