Dabei handelte es sich um zwei sogenannte Staatshaftungsbegehren, wie eine EFD-Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag mitteilte. Zum Inhalt dieser laufenden Verfahren könne das EFD keine Auskunft geben, hiess es weiter. Die "SonntagsZeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Andere Klagen, Anzeigen oder rechtliche Beschwerden an das EFD seien dem Departement zudem nicht bekannt. Der Bund wisse aber, dass Investoren Klagen im Zusammenhang mit der CS-Übernahme durch die UBS prüfen würden, so das EFD. Der Bund habe die entsprechenden vorbereitenden Massnahmen getroffen. Unabhängig davon, ob Prozesse laufen, werde sich das EFD zu Einschätzungen und Massnahmen öffentlich nicht äussern, hiess es weiter.
Gewisse CS-Obligationen waren wegen der durch den Bundesrat bewilligten CS-Übernahme durch die UBS von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) für wertlos erklärt worden. Dabei handelte es sich um sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) im Wert von rund 16 Milliarden Franken. Die Anleihenbesitzer forderten, dass der Bund für diese Verluste haftet. Richtwert sei der Börsenwert der Obligationen am 17. März, also rund 8 Milliarden Franken, schreibt die "SonntagsZeitung".
(AWP)
2 Kommentare
Die UBS kann nur lachen über soviel Dummheit der Politiker, billiger kann man eine CS nicht bekommen. Er wird zum Goldesel, während sich die Aktionäre und der Bund die Kosten tragen müssen
Hätte man es gemacht wie bei der Rettung der UBS, damals hat der Bund Geld verdient, statt die Gewinne der UBS zu verschenken und Garantien abzugeben die kosten werden. Ich frage mich schon warum man nicht eine gelungene Rettung wiederholen konnte. Auch für den treuen CS Aktionär hätte es Vorteile gehabt.