Nur so könne zumindest ein Teil der Steuerausfälle kompensiert werden, der insbesondere die Tourismusgemeinden im Berggebiet stark treffe, teilte die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen- und präsidenten von Ferienorten im Berggebiet am Donnerstag mit. Aus Sicht der Konferenz muss die Möglichkeit zur Einführung einer Objektsteuer zwingend genutzt werden. Sie hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Kantone gewandt.
Im Kanton Graubünden schätzt die Konferenz die Einnahmeausfälle für die Gemeinden auf rund 30 Millionen Franken, im Kanton Wallis auf rund 22 Millionen Franken. Für die einzelnen Gemeinden seien die Steuerausfälle substanziell. Besonders betroffen seien Tourismusgemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen.
Die Konferenz empfiehlt den Kantonen, die Ausgestaltung der Objektsteuer abzusprechen. Es müsse vermieden werden, dass durch eine unterschiedliche Ausgestaltung der Objektsteuer ein «Steuertourismus» einsetzen würde, bei dem die Zweitwohnungsbesitzer ihren Zweitwohnsitz in den günstigsten Kanton verlagern.
Es sei zudem wichtig, dass die Abschaffung des Eigenmietwertes nicht in Kraft gesetzt werde, bevor die Kantone und Gemeinden die Objektsteuer eingeführt haben.
(AWP)