Ende Oktober waren insgesamt 135'212 Personen in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) als arbeitslos registriert, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Donnerstag mitteilte. Das waren 1979 Personen mehr als im September. Die Arbeitslosenquote stieg in der Folge auf 2,9 von 2,8 Prozent.

Ein Grossteil dieses Anstiegs ist laut dem Seco auf saisonale Effekte zurückzuführen. Denn saisonbereinigt nahm die Zahl der Arbeitslosen nur um 653 zu und die entsprechende Quote verharrte bei 3,0 Prozent. Wenn es im Herbst kalt und nass wird, gibt es beispielsweise im Tourismus und auf dem Bau weniger Arbeit - was die nicht-bereinigte Zahl üblicherweise ansteigen lässt.

Anstieg etwas schwächer

Jérôme Cosandey, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, sprach an einer Telefonkonferenz denn auch nur von einem leichten Anstieg. Der Aufwärtstrend, der nach dem historischen Tiefstand im Jahr 2023 einsetzte, habe sich im Oktober sogar etwas verlangsamt. Als Haupterklärung für den Anstieg der letzten Monate gilt die Eintrübung des weltwirtschaftlichen Umfeldes.

Der Handelsstreit hinterlässt derweil nach wie vor keine tiefen Spuren. Das gilt auch für die Kurzarbeit, bei der sich etwa der 39-Zollhammer von Anfang August theoretisch schon in den Daten zeigen könnte.

Zwar stiegen die Voranmeldungen für Kurzarbeitsentschädigung, welche zum Bezug der Gelder berechtigen, in den letzten zwei Monaten wieder an. Doch zuletzt flachte dieser Anstieg laut Cosandey wieder etwas ab. Und mit gut 35'000 Voranmeldungen lag die Zahl auch unter jener vom Frühling, als es knapp 40'000 Voranmeldungen gab.

Wenige betroffen, aber dafür hart

Die Politik hat gleichwohl mit einer Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeit reagiert. Laut Cosandey gibt es dafür gute Gründe: «Ich war letzte Woche im Jura, und da ist die Unsicherheit schon sehr gross», sagte er.

Rund vier Fünftel der Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung gingen auf das Konto der Maschinen-, Elektro-, Metall- und Uhrenindustrie, sagte er weiter. «Es trifft nur wenige, die aber dafür umso härter.»

Ab diesem Monat gilt eine neue Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung. Sie wurde von 12 auf dann 18 und nun 24 Monate erhöht.

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(AWP)