Der Republikaner war in der Dokumentenaffäre im Juni vergangenen Jahres angeklagt worden, weil er Regierungsdokumente mit teils höchster Geheimhaltungsstufe in seinem privaten Anwesen Mar-a-Lago in Florida aufbewahrt und auch nach Aufforderung nicht zurückgegeben hatte.

Ihm wurde die gesetzeswidrige Aufbewahrung höchst sensibler Informationen aus seiner Zeit als Präsident (2017 bis 2021) vorgeworfen. Dem 77 Jahre alten Präsidentschaftsbewerber und einem Assistenten wurden auch eine Verschwörung zur Behinderung der Ermittlungen zur Last gelegt. Beide plädierten auf «nicht schuldig». Dem schloss sich ein dritter Mitangeklagter an.

In den nun vor Ablauf einer entsprechenden Frist bei einem Bundesgericht in West Palm Beach (Florida) eingereichten Anträgen argumentieren die Anwälte den Berichten zufolge, die Aufbewahrung der Dokumente als persönliche Unterlagen sei eine Amtshandlung des Präsidenten gewesen. «Präsident Trump hat Anspruch auf Immunität für diese Amtshandlung, und das muss auch die Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung einschliessen», heisst es demnach.

Trumps Verteidiger argumentierten zudem, die Ernennung von Sonderermittler Jack Smith, der die Untersuchungen gegen den ehemaligen US-Präsidenten in zwei grossen Strafverfahren nach Bundesrecht leitet, sei unrechtmässig gewesen. Auch in seinem Prozess wegen versuchten Wahlbetrugs in Washington beruft sich Trump auf seine Immunität.

Der Republikaner sieht sich in den USA mit vier Strafverfahren konfrontiert, unter anderem wegen seiner Versuche, das Wahlergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen. Gleichzeitig laufen Zivilverfahren. Trump spricht dabei immer wieder von einer «politischen Hexenjagd». Der 77-Jährige gilt bei der im November anstehenden Präsidentenwahl als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Für die Demokraten will Präsident Joe Biden (81) für eine zweite Amtszeit kandidieren./jv/DP/stk

(AWP)