Das Bundesberufungsgericht in Manhattan erklärte am Montag, der im Januar 2024 von den Geschworenen festgesetzte Schadensersatz sei angemessen gewesen. Trumps Argument, dass das Urteil aufgehoben werden müsse, weil er präsidiale Immunität verdiene, wurde zurückgewiesen.
In dem Prozess von Januar 2024 war es um eine zweite Klage der Schriftstellerin E. Jean Carroll gegangen. Carroll hatte Trump 2019 vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einem Kaufhaus in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Sie hatte damals erklärt, sich nicht an das genaue Datum zu erinnern. Zwei Bekannte Carrolls hatten aber erklärt, sie könnten bestätigen, dass die Autorin ihnen damals von der Vergewaltigung erzählt, sie aber zur Verschwiegenheit verpflichtet habe.
Carroll hatte ihr langes Schweigen damit erklärt, dass sie sich erst nach den Berichten über sexuelle Übergriffe des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein zu einer Veröffentlichung entschlossen habe. Damals waren viele Frauen mit Berichten über ähnliche Erfahrungen an die Öffentlichkeit gegangen.
Die Geschworenen in Carrolls Verfahren hatten damals den Vorwurf der Vergewaltigung als nicht bewiesen angesehen, den der sexuellen Nötigung und der Verleumdung aber anerkannt. Carroll bekam fünf Millionen Dollar zugesprochen. In dem aktuellen Berufungsverfahren ging es indes um eine weitere Klage Carrolls wegen Verleumdung. Diese hatte sie eingereicht, nachdem Trump die Anschuldigungen als Lüge bezeichnet hatte. Trump hatte zudem gefordert, dass die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs vom Juli 2024, die ihm weitgehende strafrechtliche Immunität gewährt, ihn von der Haftung in Carrolls Zivilprozess abschirme.
Weder das Weisse Haus noch Trumps Anwälte reagierten am Montag zunächst auf Anfragen nach einer Stellungnahme. Das Urteil in Höhe von 83,3 Millionen Dollar setzt sich zusammen aus 18,3 Millionen Dollar Schadenersatz für emotionale Schäden und Rufschädigung sowie 65 Millionen Dollar Strafschadenersatz.
(Reuters)