Gemäss Mitteilung von U-Blox vom Dienstagabend erfolgt die Dekotierung, sobald das Urteil des zuständigen Gerichts über die Löschung rechtskräftig ist. Die SER werde dann in Absprache mit U-Blox den letzten Handelstag und das Datum der Dekotierung festlegen.

Ebenfalls habe die SER dem Antrag auf Befreiung von U-Blox von bestimmten Offenlegungspflichten stattgegeben, schreibt das Thalwiler Unternehmen weiter. Dazu gehören etwa der Geschäftsbericht 2025, das Führen einer Unternehmenskalenders, die Veröffentlichung von Management-Transaktionen oder sonstige Ad-hoc-Meldungen. Einzige Ausnahme bilde die Mitteilung zur Bekanntgabe des Datums der Dekotierung.

uh

(AWP)