Verstösst Funktion gegen Datenschutzrecht?

Die neue Funktion wirft die Frage auf, ob die dauerhafte Aufzeichnung von Gesprächen in einem Fahrzeug nicht gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstösst oder die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes verletzt. Uber hält hier jedoch mit einem Konzept dagegen, das die datenschutzrechtlichen Klippen umschiffen soll.

Eine Verletzung des Datenschutzes werde durch das Prinzip der Freiwilligkeit und den Einsatz von Verschlüsselungstechnik verhindert, betont der Fahrdienstvermittler. Fahrgäste müssen der Funktion vorab ausdrücklich per Opt-in zustimmen und die Aufnahme während der Fahrt manuell starten. Aktivieren sie die Funktion bereits vor dem Einsteigen, werden die Fahrer im Voraus darüber informiert, dass eine Aufzeichnung stattfinden könnte, und erhalten die Möglichkeit, die Fahrt abzulehnen.

Teilen der Aufzeichnung nicht ohne weiteres möglich

Wichtig ist weiterhin eine technische Absicherung: Die Audioaufnahmen werden lokal und verschlüsselt auf dem Smartphone des Fahrgasts abgelegt. Niemand, nicht einmal der Fahrgast selbst oder Uber, kann die Datei einfach abspielen, bearbeiten oder extern teilen. Zu einer Entschlüsselung und Überprüfung durch Uber kommt es ausschliesslich dann, wenn der Fahrgast nach einem Vorfall aktiv einen Sicherheitsbericht einreicht und die Datei anhängt. Geschieht dies nicht, wird das Material nach 14 Tagen automatisch und unwiderruflich vom Gerät gelöscht.

Christoph Weigler, Deutschland-Chef von Uber, sagte, für sein Unternehmen sei die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben besonders wichtig. «Die Funktion gibt den Fahrgästen die volle Kontrolle und hilft uns gleichzeitig dabei, nach einem sicherheitsrelevanten Vorfall die bestmögliche Aufklärung zu gewährleisten.»/chd/DP/stk

(AWP)