Die Bewilligung setzt ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2025 um, wonach für über digitale Plattformen tätige Fahrdienstfahrer das Bundesgesetz über Arbeitsvermittlung und Personalverleih (AVG) gilt. Künftig arbeiten die Fahrer nach im Voraus festgelegten Einsatzplänen, die sich an ihrer Verfügbarkeit und der erwarteten Nachfrage orientieren. Während dieser Schichten müssen sie für Fahraufträge bereitstehen.

MITC übernimmt sämtliche Arbeitgeberpflichten, darunter Arbeitsverträge, Einsatzplanung, Arbeitszeiterfassung sowie Sozialversicherungen. Nach Angaben des Unternehmens soll das neue Modell den Fahrern mehr soziale Sicherheit und Planbarkeit bieten und gleichzeitig die für den Fahrdienstmarkt notwendige Flexibilität erhalten.

Uber und seine Genfer Partnerunternehmen standen seit Jahren wegen des arbeitsrechtlichen Status ihrer Fahrer im Streit mit den Behörden. Das Bundesgericht entschied 2025, dass der Uber-Partner MITC Mobility dem Personalverleihsgesetz untersteht und dafür eine entsprechende Bewilligung benötigt. Für andere Anbieter ergingen teils ähnliche Urteile.

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(AWP)