Bei Ermotti machen 2,8 Millionen das Fixgehalt aus (davon 2,5 Mio Basissalär) und 12,1 Millionen den variablen Teil des Lohns, wie dem am Montag veröffentlichten Geschäftsbericht zu entnehmen ist. In Europa gehört Ermotti damit zu den bestbezahlten Bankchefs.
Im Vergleich zu grossen US-Wettbewerbern, bei denen die CEOs teilweise im Jahr über 40 Millionen US-Dollar verdienen, ist seine Vergütung jedoch deutlich tiefer.
Gesamt-Topmanagement mit mehr Salär
Die gesamte 15-köpfige Konzernleitung der grössten Schweizer Bank erhält derweil für 2025 mit 145,3 Millionen Franken etwas mehr als im Vorjahr mit 143,6 Millionen. Einzeln werden die Saläre der anderen Geschäftsleitungsmitglieder nicht aufgeführt.
Der Pool für leistungsabhängige Zuteilungen der Geschäftsleitung erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent, der konzernweite Bonus-Pool um 10 Prozent.
UBS-Präsident Kelleher, der seit April 2022 VRP ist, erhält derweil für das Jahr bis zur nächsten Generalversammlung am 15. April 5,5 Millionen Franken. Der gesamte Verwaltungsrat verdient 2025/26 (inkl. sogenannter Zuschussgebühren) 13,3 Millionen Franken nach 14,0 Millionen für 2024/25.
Hitzige Kapitaldiskussion
Operativ lief es 2025 gut: Die einzig verbliebene Schweizer Grossbank steigerte ihren Gewinn um über 50 Prozent auf 7,8 Milliarden US-Dollar, so dass die Aktionäre eine deutlich höhere Dividende erhalten. Der Tessiner Ermotti, der das CEO-Amt im April 2023 für die Integration der Credit Suisse erneut übernahm, ist aber an allen Fronten gefordert: operativ, strategisch und in der Öffentlichkeitsarbeit.
In Sachen Integration ist die Bank bisher ohne grössere Zwischenfälle geblieben und entsprechend auf Kurs: 2025 ging die wichtige Migration der früheren CS-Kundenkonten in der Schweiz auf die UBS-Plattform zum grössten Teil über die Bühne. Bis Ende März soll sie ganz abgeschlossen sein.
Ausserdem befindet sich die Bank mitten in einer grossen politischen Diskussion über schärfere Eigenkapitalforderungen nach dem Untergang der Credit Suisse. Die UBS stellt sich auf den Standpunkt, dass ihr Geschäftsmodell infrage gestellt wird, sollten die vom Bundesrat geplanten Massnahmen in der vorgeschlagenen Form in Kraft treten.
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(AWP)

