Allen voran lehnt die UBS die geplante vollständige Kapitalunterlegung der UBS-Auslandstöchtervehement vehement ab. In ihrer am Montag veröffentlichten Stellungnahme zur Vernehmlassung schreibt die Grossbank, der Vorschlag sei viel zu teuer, schade der Schweizer Volkswirtschaft und sei nicht die richtige Antwort auf den CS-Untergang.
Den Angaben zufolge führten die Pläne zu einem zusätzlichen harten Kernkapitalbedarf von rund 23 Milliarden US-Dollar. Das würde hohe Kosten verursachen - nicht nur für die Bank, sondern für den gesamten Finanzplatz, Haushalte und Unternehmen. Die Bank müsste die Zusatzkosten teilweise mit erhöhten Preisen auf Krediten und Dienstleistungen in der Schweiz kompensieren.
Internationaler Alleingang
Dabei hätte das bereits bestehende Regime - konsequent umgesetzt - die Credit Suisse viel früher zu strukturellen Anpassungen gezwungen. «Die Credit-Suisse-Krise war primär das Resultat einer nicht nachhaltigen Strategie und ungenügender Profitabilität der Bank, eines mangelnden Risikomanagements, einer unangemessenen Kultur und einer schwachen Governance», so die UBS.
Eine vollständige Isolation der UBS-Muttergesellschaft von Risiken aus ausländischen Geschäftstätigkeiten widerspreche dem Geschäftsmodell eines international tätigen Unternehmens. Es wäre ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
Und die Massnahme würde die UBS im internationalen Vergleich deutlich benachteiligen: Die Schweizer Bank hätte mindestens 50 Prozent höhere Eigenkapitalanforderungen als die Mitbewerber in Europa und den USA. Während in diesen Regionen sogar Deregulierungsinitiativen angekündigt wurden.
Kompromiss gefordert
Aus Sicht der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) hat die Massnahme auch «weitreichende Folgen» für den ganzen hiesigen Bankenplatz: Das Auslandsgeschäft für Schweizer Banken würde sich verteuern, und dieser strukturelle Standortnachteil würde den gesamten Finanzplatz schwächen.
Der Branchenverband könne auch nicht verstehen, wieso Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) als Kapital-Alternative vom Bundesrat ausgeschlossen würden. Nach heutigem Recht würden sowohl hartes Kernkapital CET1 als auch AT1 als Kapital gelten, das Verluste absorbieren kann. «Der faktische Ausschluss einer wesentlichen Kapitalkomponente in der Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen ist unverständlich», heisst es in der Stellungnahme.
Eine Gruppe von bürgerlichen Parlamentariern hatte bereits im Dezember einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Dieser sieht zwar weiterhin eine vollständige Unterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften mit Eigenkapital vor. Allerdings soll die UBS dafür bis zu einem Anteil von 50 Prozent sogenannte AT1-Anleihen anrechnen können. Die Kosten sind für die UBS bei AT1-Anleihen deutlich tiefer als für hartes Eigenkapital.
Ethos: Kernstück der Reform nach CS-Untergang
Auch Economiesuisse gibt zu bedenken, dass höhere Kapitalkosten direkte negative Auswirkungen für die Industrie hätten. Mit einer international nicht abgestimmten Verschärfung hätten die Banken weniger Kapazität für die Kreditvergabe, und Kredite sowie andere Finanzdienstleistungen würden teurer. Das würde die Realwirtschaft belasten.
Die Schweizer Aktionärsstiftung Ethos unterstützt dagegen den vollständigen Abzug der Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vom harten Kernkapital des Stammhauses. Es handle sich um «das Kernstück der Reformen im Nachgang zur Credit-Suisse-Krise» und die neue Regelung leiste «einen wesentlichen Beitrag zur Prävention künftiger Bankenkrisen», schrieb Ethos in seiner Stellungnahme bereits Mitte Dezember. Die Risiken, dass Wertverluste bei Auslandstöchtern die Eigenmittel sowohl der Tochter wie des Stammhauses gefährden und so die Krise verstärken, würden verkleinert.
Insgesamt haben die strengeren Kapitalvorgaben für die Grossbank UBS derzeit aber einen schweren Stand. Auch die Parteien pochen in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Nachbesserungen. Der Bundesrat will die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes im Verlauf des Jahres verabschieden. Am Markt wird damit im ersten Halbjahr gerechnet.
ys/to
(AWP)

