Die Credit Suisse Services AG habe am Montag eine Vereinbarung mit dem US-Justizministerium (DOJ) getroffen - zur Beilegung einer seit langem laufenden Untersuchung, heisst es in einer Mitteilung der UBS vom Abend. Bei der Untersuchung gehe es um die Umsetzung des Schuldeingeständnisses der Credit Suisse in Steuerangelegenheiten von 2014. Es geht um das in der Schweiz verbuchte grenzüberschreitende Geschäft der CS mit US-Steuerpflichtigen.

Die Credit Suisse Services AG habe sich in einem Fall der Verschwörung zur Beihilfe und Unterstützung bei der Erstellung falscher Einkommenssteuererklärungen schuldigbekannt und werde 371,9 Millionen US-Dollar bezahlen, heisst es am Montag weiter. Gleichzeitig habe das Unternehmen auch ein «Non-Prosecution Agreement» - eine Nichtverfolgungsvereinbarung - in Bezug auf US-Steuerpflichtige abgeschlossen, die im früheren Buchungszentrum von Credit Suisse Singapur gebucht worden waren. Hierfür werden 138,7 Millionen Dollar gezahlt.

In der Folge erwartet die UBS Group AG eine Gutschrift aus der teilweisen Auflösung von Eventualverbindlichkeiten, die mit der CS-Übernahme im Rahmen der Kaufpreisallokation gebildet wurden. Die UBS AG erwarte im Zusammenhang mit dieser Lösung hingegen im laufenden Quartal eine Belastung.

Die UBS, welche die CS 2023 übernommen hat, sei nicht in die Angelegenheit verwickelt gewesen und habe eine Null-Toleranz gegenüber Umgehung von Steuern, heisst es. Die Grossbank sei erfreut, mit dieser Vereinbarung eine weitere Altlast von Credit Suisse erledigt zu haben.

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(AWP)