Die beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des Stände- und des Nationalrats (KVF) fordern die Fortsetzung der Subventionierung mit dem Argument, Transportunternehmen bräuchten Planungssicherheit. Es gelte, den aktuellen Trend der Rückverlagerung von Gütertransporten durch die Alpen auf die Strassen zu brechen.
Diese beiden Motionen beantragt der Bundesrat zur Annahme. Noch Mitte November sagte Verkehrsminister Albert Rösti bei der Präsentation des neuen Verlagerungsberichts des Bundes, der Bundesrat prüfe die Fortsetzung der Subventionen für den kombinierten Verkehr durch die Alpen über 2030 hinaus.
Unter unbegleitetem kombiniertem Verkehr versteht man die Beförderung eines von seinem Fahrer nicht begleiteten Motorfahrzeugs mit einem anderen Verkehrsträger, zum Beispiel der Bahn. Es kann sich auch um einen Container handeln, der beispielsweise im Süden der Alpen zu einem Verladeterminal gebracht wird und dann die Alpen auf der Schiene durchquert.
Seit der Annahme der Alpeninitiative durch das Schweizervolk im Jahr 1994 steht in der Verfassung, dass pro Jahr aus Gründen des Umweltschutzes höchstens 650'000 Lastwagen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen. Doch ist diese Zahl immer wieder überschritten worden - 2024 waren es 960'000 Fahrten. Und der Anteil der Bahn am Güterverkehr durch die Alpen hat 2024 abgenommen.
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(AWP)
