So reichten die Mietlimiten für eine vierköpfige Familie zwischen den untersuchten Gemeinden von 935 bis 2250 Franken exklusive Nebenkosten, wie Öffentlichtkeitsgesetz.ch am Samstag mitteilte. Der Verein hatte in Zusammenarbeit mit dem Recherche-Team Reflekt per Öffentlichkeitsgesetz die Daten zu Mietkosten von Sozialhilfebeziehenden aller Gemeinden der Kantone Zürich, Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt erfragt. Die Auswertung der Daten wurde auf der Website www.mietlimite.ch veröffentlicht.
Wie hoch die Gemeinden die Mietzinslimiten für Sozialhilfebeziehende ansetzten, sei bis anhin nicht bekannt gewesen, hiess es auf der Website. Die massiven Unterschiede zwischen den behördlichen Mietzinslimiten der Gemeinden und der durchschnittlichen Marktmiete würden Fragen nach den Berechnungsmethoden aufwerfen.
Als Extrembeispiele waren auf der Website Oberwil-Lieli AG und Brislach BL aufgelistet: Während in Oberwil-Lieli der Mietzinsansatz für eine Sozialhilfe beziehende Person 452 Franken unter dem aktuellen Marktpreis für eine Ein- bis Eineinhalbzimmerwohnung liege, liege er in Brislach 441 Franken darüber.
Weniger Geld in Zürich und im Aargau
Generell erhielten Sozialhilfebeziehende in den Kantonen Aargau und Zürich durchschnittlich deutlich weniger Geld für Mieten als in den Kantonen Solothurn oder Basel-Landschaft, hiess es auf der Website. Im Aargau liege die Limite für einen Vierpersonenhaushalt im Schnitt 152 Franken unter der durchschnittlichen Marktmiete für eine Drei- bis Dreieinhalbzimmerwohnung. In Zürich seien es 226 Franken. Im Kanton Solothurn liege die Limite für einen Vierpersonenhaushalt hingegen im Schnitt 18 Franken über der durchschnittlichen Marktmiete für eine Drei- bis Dreieinhalbzimmerwohnung. Im Kanton Basel-Landschaft seien es 40 Franken.
Die Daten wurden laut Öffentlichkeitsgesetz.ch zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 von den Gemeinden angefordert. Laut der Website www.mietlimite.ch gaben 543 der 552 angefragten Gemeinden bis zum Ende der Erhebung am 7. Juni ihre Mietzinslimiten bekannt. Es handelte sich laut Öffentlichkeitsgesetz.ch um die bisher grösste von Medien initiierte Anfrage-Serie dieser Art in der Schweiz. Sie entstand in Kooperation mit den Redaktionen von «Der Landbote», «Tages-Anzeiger», «Limmattaler Zeitung», «Aargauer Zeitung», «Solothurner Zeitung» und «bz».
mk/
(AWP)
1 Kommentar
Einmal mehr wird mit dem Geld der Leistungsträger (Steuern) fahrlässig umgegangen. Die Bürokraten in den geschützten Staatsbüros mit sehr hohen Löhnen (Steuerfinanziert) hantieren hier mit Statistiken, ohne Kenntnisse der Realitäten. Keiner dieser Bürokraten hat eine Ahnung, wie Mietzinsen von den Wohnungs-Eigentümer berechnet werden müssten. Es ist eine Tatsache: es gibt Hauseigentümer mit Sachkenntnissen, aber leider etliche ohne jegliches Hintergrund Wissen. Im weiteren gib es die Ehrlichen und die Gauner. Anstatt sich nur mit Statistiken zu beschäftigen, tut es Not, diese hilflosen Staats-Bürokraten mit den nötigen Sachkenntnissen zu versehen. Das gleiche Desaster besteht bei den Heiz- und Nebenkosten. 70 -80% der Abrechnungen sind nicht korrekt. Die Bürokraten in den geschützten Staatsbüros: keine Ahnung von NK-Berechnungen. Wenn nun bei den Schweizweit subventionierten Wohnungen nur Fr 50.00 pro Wohnung ungerechtfertigt von den Haus-Eigentümern den Mietern in Rechnung gestellt wird, sind das Millionenbetröge die ungerechtfertigt in die Taschen der Hauseigentümer fließen, und natürlich auf die bezuschussten Mietbeträgen von den Kantonen.