Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass aus dem Ausland geförderte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit Möglichkeit zur Einflussnahme auf die öffentliche Meinung auf eine Schwarze Liste kommen. Wer gelistet ist, darf nur noch mit Genehmigung des Finanzamtes materielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten - es gelten die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes.

So müssen Banken jede Auslandsüberweisung einer gelisteten NGO dem Finanzamt melden. Sichert sich eine NGO auf anderem Wege ausländisches Geld, muss sie den 25-fachen Betrag als Strafe an den Staat zahlen - anderenfalls wird die Organisation aufgelöst und verboten. Das Parlament dürfte den Entwurf in den kommenden Wochen mit den Stimmen des Regierungslagers absegnen.

Orban hatte in der Vergangenheit immer wieder versucht, die Arbeit von kritischen Zivilorganisationen zu behindern und unmöglich zu machen. Frühere Gesetze, die weit weniger scharf gehalten waren als der jetzige Entwurf, wurden vom Europäischen Gerichtshof (EGH) für nicht-europarechtskonform erachtet und vom ungarischen Gesetzgeber aufgehoben.

Ermutigung durch Trump

Orban steht wegen der in einem knappen Jahr anstehenden Parlamentswahl unter Druck. Mit dem Quereinsteiger und Fidesz-Abtrünnigen Peter Magyar tritt gegen ihn ein bürgerlich-konservativer Herausforderer an, dessen neue Tisza-Partei in den Meinungsumfragen seit Monaten klar vor Orbans Fidesz liegt. Zugleich fühlt sich der ungarische Machthaber durch die Vorgehensweisen von US-Präsident Donald Trump ermutigt. So steht die für die Förderung von demokratischen NGOs im Ausland massgebliche Hilfsorganisation Usaid vor ihrer Abschaffung durch die Trump-Administration. Auch in Ungarn gab es Bezieher von Usaid-Geldern./gm/DP/mis

(AWP)