Magyar regiert seit dem 9. Mai, nachdem seine bürgerliche Tisza-Partei die Parlamentswahl am 12. April klar gewonnen hat. In Ungarn sind Schätzungen zufolge rund 90.000 Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern beschäftigt, das sind rund zwei Prozent der in Ungarn beschäftigten Menschen. Sie sind vor allem in der Akkumulator- und Kfz-Industrie, am Bau, als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft und bei Lieferdiensten tätig. Die meisten von ihnen kommen aus den Philippinen, der Ukraine, China, Vietnam und Indien. 

Die Einschränkung des Zuzugs von Gastarbeitern war ein Versprechen in Magyars Wahlkampf. Der Orban-Bezwinger begründete das damit, dass mehr Ungarn in Jobs kommen und die Unternehmen davon abgehalten werden sollten, die Löhne durch die Beschäftigung von Ausländern zu drücken. Industrie- und Arbeitgeberverbände weisen wiederum darauf hin, dass in Ungarn in vielen Branchen Arbeitskräftemangel herrsche. 

Die Verordnung bestimmt, dass bestehende Aufenthaltsgenehmigungen bis zu ihrem Ablauf gültig bleiben. Sie lässt offen, ob ablaufende Genehmigungen verlängert werden können. Sie bedeutet kein vollständiges Ende für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Nicht-EU-Bürger. Vielmehr bezieht sich der Stopp auf die vereinfachte Gastarbeiter-Regelung der Orban-Regierung. 

Diese ermöglichte die relativ reibungslose Rekrutierung von Arbeitskräften ausserhalb der EU über Vermittlungsagenturen, die von Orban-nahen Geschäftsleuten kontrolliert werden. Auch diese Praxis hatte Magyar im Wahlkampf angeprangert.

(AWP)