Die kantonale Volkswirtschaftsdirektion hat entsprechende Verfügungen erlassen, wie die Unia Zürich-Schaffhausen am Freitag mitteilte . Die Behörde stellte demnach fest, dass die «migrolino fresh»-Filialen an der Zürcher Langstrasse und in der Winterthurer Marktgasse als Läden gelten und nicht als Gastbetriebe.
Migrolino hatte laut der Mitteilung versucht, die Filialen über ein Gastgewerbepatent vom Sonntagsarbeitsverbot auszunehmen. Die Unia wehrte sich gegen diese Praxis mit der Begründung, dass das Aufbacken von Waren keine gastgewerbliche Leistung darstelle.
Die Entscheide der Volkswirtschaftsdirektion vom 14. April 2026 sind noch nicht rechtskräftig. Sie können noch an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
(AWP)
