Mit 127 zu 64 Stimmen sagte die grosse Kammer am Mittwoch Ja zu Änderungen im Gesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz. Dafür waren die SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion sowie die GLP. SP und Grüne lehnten die Vorlage ab. Diese geht nun an den Ständerat.
Die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode hatte das Parlament mit einer überwiesenen Motion verlangt. Von der Covid-19-Pandemie getroffene Unternehmen sollen sich so besser erholen können, lautete der Tenor. Die Änderung soll für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten.
Zugute kommen sollen die Neuerungen ausdrücklich allen Betrieben sowie selbstständig Erwerbstätigen. Bei von der Pandemie gebeutelten Unternehmen könne die verlängerte Abzugsmöglichkeit unter Umständen den Wiederaufbau erleichtern, sagte Paolo Pamini (SVP/TI) im Namen der Kommissionsmehrheit. Profitieren könnten aber auch Start-ups, die eine längere Aufbauzeit benötigten, bevor sie Gewinne erzielten.
Es sei richtig, real erlittene Verluste nicht mit Steuern zu belasten, hielten mehrere bürgerliche Mitglieder im Nationalrat fest. Die korrekte Lösung wäre die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit der Verlustverrechnung, wie sie unsere Nachbarstaaten kennen, so die Mehrheit. Die Erstreckung auf zehn Jahre sei daher ein kleiner Schritt, der den wenigen betroffenen Unternehmen mehr Spielraum biete.
«Steuergeschenk für Grosskonzerne»
Eine linke Minderheit lehnte die Vorlage mit Verweis auf die nicht einschätzbaren Mindereinnahmen, die Lage des Bundeshaushalts und die unklaren Auswirkungen der neuen Regelung ab. Die Sprecherinnen von SP und Grünen sprachen von einem «Steuergeschenk für Grosskonzerne», die nicht zu den krisengeschädigten Unternehmen gehörten.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter wies im Namen des Bundesrats daraufhin, dass für überlebensfähige und sanierungswürdige Unternehmen bereits im geltenden Recht wirksame steuerliche Begleitmassnahmen bestünden. Bund, Kantone und Gemeinden müssten mit der Neuerung ab 2028 mit finanziellen Einbussen rechnen. Diese liessen sich aber nicht näher abschätzen.
(AWP)