Haftgrund ist demnach Tatbegehungsgefahr. Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das Oberlandesgericht (OLG) Wien möglich.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Benko-Verteidigung gaben am Dienstag keine Erklärung zur Entscheidung des Landesgerichts ab. Es handelte sich um einen weiteren, bisher nicht erfolgreichen Versuch des früher als Tycoon gehandelten Signa-Machers, aus der U-Haft freizukommen.

Gericht sieht weiterhin dringenden Tatverdacht

«Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und auch der Verhältnismässigkeit der Haft; die für die Untersuchungshaft relevanten Umstände haben sich nicht geändert», teilte das Landesgericht mit. Die Untersuchungshaft wurde laut Gerichtsangaben bis zum 10. November verlängert.

Für den als Unternehmer insolventen Benko gilt die Unschuldsvermutung. Ein erster Prozess als Folge der vielen Signa-Causen beginnt noch im Herbst in Innsbruck, weitere sind zu erwarten.

(AWP)