Die Kommission habe Präzisierungen zwar angesprochen. Doch die Mehrheit halte das Mandat für genügend breit, so dass man es nicht ergänzen müsse, sagte APK-Präsident Laurent Wehrli (FDP/VD) am Montag vor den Medien im Bundeshaus. Die APK-N habe rasch einen Entscheid fällen wollen und wolle, dass schnell eine Lösung vorliege.
Die Kommission wolle mit den Verhandlungen indes keine Widersprüche zum Vertragspaket mit der EU. Auch die Handelsbeziehungen mit dem wichtigen Partner China sollten nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die USA ist nach der EU der wichtigste Handelspartner der Schweiz.
Mehrere Vorschläge, etwa jener, einen referendumsfähigen Bundesbeschluss vorzulegen, seien diskutiert, aber dann verworfen worden, ergänzte Kommissionsvizepräsidentin Sibel Arslan (Grüne/BS). Der Bundesrat solle mit dem Entwurf seine Arbeiten fortsetzen können.
Die Landwirtschaft sei in der Kommission natürlich Thema gewesen, sagte wiederum Wehrli. Man stehe aber noch ganz am Anfang des Verhandlungen. Am Ende werde man dann sehen müssen, ob die Elemente ausgewogen und gerechtfertigt seien.
Im bundesrätlichen Mandat sind tarifäre Themen wie die Verbesserung im Marktzugang bei ausgewählten Agrarprodukten, aber auch nichttarifäre Massnahmen festgehalten. Zu Letzteren gehöre etwa die vereinfachte Zulassung von Medizinprodukten, schrieb der Bundesrat vergangene Woche. Die bereits in Aussicht gestellten Investitionen von Schweizer Unternehmen in die USA seien im Mandat erwähnt.
Der Bundesrat hatte den Entwurf des Mandats für Verhandlungen mit den USA über Zölle vergangene Woche vorgestellt. Das Parlamentsgesetz verlangt, dass dazu die aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates sowie die Kantone via Konferenz der Kantonsregierungen konsultiert werden.
Ohne grössere Vorbehalte dieser Organe gilt das Mandat als beschlossen. Ansonsten geht es zurück in den Bundesrat. Auch der Bundesrat schrieb, dass das Verhandlungsresultat weder den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz entgegenlaufen, noch die kürzlich ausgehandelten Verträge mit der EU gefährden dürfe. Überdies sei der gesetzliche Rahmen einzuhalten.
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(AWP)