Die EU hatte im Dezember beschlossen, eine Rückübertragung von in der EU festgesetzten Mitteln nach Russland unbefristet zu verbieten. 25 der 27 Mitgliedstaaten stimmten damals dafür. Dagegen votierten nur Ungarn und die Slowakei. Nach EU-Angaben geht es um mehr als 200 Milliarden Euro.

Das russische Geldinstitut argumentiert, die europäischen Regeln sähen die «Unantastbarkeit des Eigentums und das Prinzip der durch internationale Verträge und EU-Recht garantierten souveränen Immunität von Staaten und ihrer Zentralbanken» vor. Zudem habe es bei dem Beschluss formale Verstösse gegeben, da er nicht einstimmig gefasst wurde. Die Klage ist demnach bereits am vergangenen Freitag vor dem Gericht der Europäischen Union eingereicht worden./tre/DP/stw

(AWP)