Die Ermittler hätten wahllos in Serbien Anrufe getätigt und die Leute «knallhart befragt». Das gehe weit über die ohne Rechtshilfegesuch möglichen «informatorischen Befragungen» hinaus. Letztere sind laut Staatsanwaltschaft ein erster Schritt, um zu klären, ob jemand etwas zum Sachverhalt aussagen kann oder nicht. Erst danach würden die Betroffenen zur Sache befragt.

Die Verteidigung verlangte am Montagmorgen vor Gericht, dass sämtliche Beweise, die auf diesen Telefongesprächen beruhen, aus den Akten zu weisen sind.

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen. Sie führte weiter ins Feld, dass es von Seiten der Angeklagten Drohungen gegenüber den Opfern gegeben habe, weshalb sich manche der Klägerinnen zurückgezogen hätten und aus Angst nichts mehr mit der Sache zu tun haben wollten.

Das Regionalgericht entschied sich schliesslich, diese Frage erst im Zusammenhang mit dem Urteil zu entscheiden. Dieses wird Mitte Juni gefällt.

Während dieser ersten Debatte um die Ermittlungen sassen der angeklagte Vater und die angeklagte Tochter still vor Gericht. Die ebenfalls angeklagte Mutter fehlte. Sie war aus gesundheitlichen Gründen vom Verfahren dispensiert worden. Für die Angeklagten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.

(AWP)