Der Bundesrat schlägt zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen ab 2030 zwei Varianten vor: eine Besteuerung pro in der Schweiz gefahrenem Kilometer und eine Besteuerung des Stroms zum Laden. Der nötigen Verfassungsänderung müssten Volk und Stände zustimmen.

Mit der Abgabe reagiert die Landesregierung auf die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs. Damit einher geht ein Rückgang der Einnahmen aus der Mineralölsteuer, die von Halterinnen und Haltern von Verbrennerfahrzeugen bezahlt wird.

SVP fordert Überarbeitung

Die SVP weist die Vorlage zur grundsätzlichen Überarbeitung zurück und lehnt «insbesondere die zementierte Besteuerung der Autofahrer zugunsten der allgemeinen Staatskasse» ab, wie sie in ihrer Stellungnahme schreibt. Sie sei gegen eine Zweckentfremdung der Finanzmittel der Strassenbenutzer.

Die Kernforderung laute, so die SVP, dass die Einnahmen vollumfänglich dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds und der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zugutekommen müssen, ohne dass Gelder in den allgemeinen Bundeshaushalt zweckentfremdet werden.

FDP für alternative Übergangslösung

Wer Leistungen des Staates in Anspruch nehme, solle dafür auch bezahlen, argumentiert derweil die FDP. Der Staat solle keine Technologie bevorzugen oder benachteiligen. Wenn Elektromobilität gefördert werden solle, solle das offen und gezielt geschehen. Dennoch ist die Partei von beiden Umsetzungsvarianten nicht überzeugt. Die technische und praktische Umsetzung sei bei beiden Varianten des Bundesrates «alles andere als trivial». Zudem drohe mehr Bürokratie für die Bürger wie auch für den Staat.

Die FDP fordert den Bundesrat auf, eine alternative Übergangslösung anzuwenden und langfristig eine praktikable und faire Reform der Besteuerung von Elektrofahrzeugen anzustreben. Zum Beispiel sei eine moderate Pauschale mit Differenzierung nach Gewicht oder Motorleistung als Übergangslösung denkbar, so die Partei.

Die GLP lehnt die Einführung einer Abgabe für Elektrofahrzeuge ab 2030 ab und fordert den Bundesrat auf, stattdessen die Rahmenbedingungen für eine Verbreitung der Elektromobilität mit Blick auf die Klimaziele zu verbessern. Die Elektrifizierung des Verkehrs sei für eine nachhaltige Mobilität zwar zentral, eine zusätzliche Abgabe für Elektrofahrzeuge ab 2030 würde die erreichten Fortschritte und die weitere Elektrifizierung aber gefährden, argumentiert die Partei.

Grüne: Keine neuen fossilen Fahrzeuge

Die Grünen wiederum begrüssen die Einführung einer Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen ab 2030. Diese sei ein logischer Schritt, um die verursachergerechte Finanzierung durch die Elektromobilität zu gewährleisten, schreibt die Partei in ihrer Stellungnahme.

Gleichzeitig dürfe diese nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse Teil einer konsistenten Klimapolitik sein. Dafür brauche es einen klaren Plan zum Stopp der Inverkehrssetzung neuer fossiler Fahrzeuge und einer konsequenten Lenkung der Mittel in eine nachhaltige Mobilität, betonen die Grünen.

TCS für etappiertes Vorgehen

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) fordert eine Besteuerung von E-Autos frühestens ab 2035 - abgestimmt auf die Klimapolitik. Die Abgabe auf Elektrofahrzeuge, wie sie der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage vorschlage, gehe zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, sie dürfe jedoch die übergeordneten klimapolitischen Ziele nicht mit einer Einführung per 2030 gefährden. Der VCS betont indes, dass die geplante Abgabe für Elektroautos dem Verursacherprinzip gerecht werde.

Der Touring Club Schweiz (TCS) plädiert für ein etappiertes Vorgehen. In einem ersten Schritt solle die Besteuerung der E-Autos durch eine Pauschale erfolgen. Diese Pauschale, die sich nach Gewicht des Fahrzeugs richtet, solle zu Beginn moderat ausfallen, damit die Verbreitung der Elektromobilität nicht gebremst werde. Mittelfristig solle sie durch eine verursachergerechte Besteuerung des Stromverbrauchs erfolgen. Zentral sei, die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen langfristig zu sichern.

(AWP)