Wie die «Vorarlberger Nachrichten» («VN») am Mittwoch berichteten, handelt es sich um den ersten österreichischen Zivilprozess rund um Anfang 2026 zurückgerufene Säuglingsnahrung. Das Kleinkind der Familie hatte Ende 2025 mehrere Wochen mit gesundheitlichen Beschwerden zu kämpfen, nachdem es mit der Babynahrung gefüttert worden war. Als das Kind nicht mehr mit der betreffenden Charge des Produkts gefüttert wurde, hätten die Symptome nachgelassen.

Anfang 2026 rief Nestlé weltweit Säuglingsnahrung wegen möglicher Verunreinigung mit dem Bakteriengift Cereulid zurück, das Magen-Darm-Beschwerden verursachen kann. Nun erheben die Eltern gegen den Hersteller Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie auf Schmerzengeld und Pflegeaufwand.

Auch andere Hersteller waren betroffen

Grund für den Rückruf durch Nestlé war eine potenzielle Kontaminierung mit Cereulid, einem Giftstoff des Bakteriums Bacillus cereus. Ein im Dezember 2025 festgestellter technischer Defekt bei einem Zulieferer kontaminierte einen Inhaltsstoff.

Nestlé betonte, dass gemessene Werte in Stichproben sehr niedrig waren. Nach dem ersten Rückruf im Januar wurde dieser im Februar auf weitere Chargen ausgeweitet. Auch andere Hersteller waren betroffen.

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(AWP)