Die Teilrevision sehe insbesondere die Schaffung neuer Pflichten für Wirtschaftsakteure im Onlinehandel vor, schrieb der Bundesrat. Zu im Netz angebotenen Waren sollen Angaben zur Identifizierung der Produkte sowie Warn- und Sicherheitshinweise gemacht werden.
Weiter sollen Onlineplattformen eine Kontaktstelle im Inland bezeichnen müssen. Für die Überwachung des Onlinehandels will der Bundesrat neue Instrumente einführen. Zur Deckung der Kosten der Überwachung könnte es eine Abgabe auf Waren geben, die Verwender in der Schweiz direkt aus dem Ausland erhalten.
Das Parlament fordert mit mehreren Vorstössen mehr Sicherheit für Konsumenten bei online bestellten Lieferungen aus dem Ausland durch ausländische Plattformen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. September.
(AWP)
