Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum Leistungsschutzrecht verabschiedet. Dabei geht es um die Nutzung von sogenannten Snippets und Thumbnails, also Ausschnitte aus mit journalistischen Leistungen erzeugte Texten oder Bildern. Sie sind heute nicht durch das Urheberrecht geschützt, wie der Bundesrat schrieb.

Entsprechend bezahlten die Onlinedienste den Medienunternehmen bisher keine Vergütungen für das Nutzen dieser Texte. Der Bundesrat will das ändern und erreichen, dass die Medienhäuser und damit auch Medienschaffenden einen laut Gesetzesentwurf angemessenen Anteil der geplanten Vergütung enthalten.

Ausnahme für Blogger

Onlinedienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen, sollen die Vergütung leisten müssen. Nach aktuellen Kennzahlen wären laut Botschaft derzeit Dienste wie Google, Linkedin, Tiktok, X (früher Twitter), Xing und Youtube betroffen.

Private Nutzerinnen und Nutzer - etwa Blogger - werden nicht vergütungspflichtig. Ausgenommen sind auch Organisationen ohne Gewinnorientierung wie Wikipedia, Bibliotheken oder Archive und Museen. Auch nicht bezahlen müssen gemäss der Botschaft kleinere Online-Dienste. Der Bundesrat will Markteintritte nicht verhindern.

Bezahlt werden soll selbst für sehr kurze Textausschnitte, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer journalistischen Veröffentlichung stehen. Reine Hyperlinks hingegen werden von der Regelung nicht erfasst.

Anspruch auf Vergütungen haben Medienunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Das können Zeitungsverlage sein oder Nachrichtenportale. Wer die Vergütung erhalten will, muss erklären, nach anerkannten Regeln der journalistischen Praxis zu arbeiten. Das kann zum Beispiel der Journalistenkodex des Schweizerischen Presserats sein.

Auf einen Einbezug von ausländischen Unternehmen verzichtete der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung. Medien im Ausland hätten Anspruch auf eine Vergütung erhalten sollen, wenn ihr Sitzstaat Schweizer Medien vergleichbare Ansprüche gewährt hätte.

Verzicht auf Regelung zu KI

Ebenfalls nicht mehrheitsfähig war in der Vernehmlassung ein Vergütungsanspruch für die Nutzung von journalistischen Inhalten mit KI-Anwendungen. Der Bundesrat verzichtete deshalb auf eine Regulierung der urheberrechtlichen Aspekte durch KI. Im Parlament ist dazu eine Motion von Ständerätin Petra Gössi (FDP/SZ) hängig, die der Bundesrat zur Annahme empfiehlt.

Eingezogen und an die Medienunternehmen verteilt wird die Vergütung von einer Verwertungsgesellschaft. Eine solche Branchenlösung soll ausschliessen, dass Plattformen mit grossen Medienunternehmen Vereinbarungen abschliessen und kleinere Unternehmen das Nachsehen haben, indem sie weniger oder gar kein Geld erhalten.

In der Vernehmlassung war an Stelle des Leistungsschutzrechts ein Vergütungsanspruch für die Urheber und Urheberinnen der journalistischen Inhalte gefordert worden. Der Bundesrat nahm diese Forderung aber nicht auf.

Zustimmung aus Medienhäusern

Von den Medienhäusern erhielt der Bundesrat am Freitag Zustimmung zu seinen Plänen. Die Schweizer Lösung stärke insbesondere kleinere und mittelgrosse Verlage, schrieb der Verlegerverband Schweizer Medien am Freitag. Online-Dienste wie Google verdienten mit journalistischen Inhalten von Schweizer Verlange Millionen.

Eine wissenschaftlich begleitete Studie bezifferte laut der Mitteilung die Summe, die allein Google an Schweizer Medien zu überweisen hätte, auf mindestens 154 Millionen Franken jährlich. Immer öfter klickten die Nutzerinnen und Nutzer die Seiten der Medienverlage gar nicht erst an.

Auch die Allianz Fairplay-Fairpay für Leistungsschutzrecht äusserte sich zufrieden mit den Anträgen des Bundesrats. Ihr gehören neben Verlegerverbänden die SRG, alle Radio- und TV-Verbände, Suisseculture und der Journalistenverband Impressum an. Das Co-Präsidium der Allianz ist überparteilich zusammengesetzt.

(AWP)