Stillschweigend stimmte die grosse Kammer dem entsprechenden Antrag ihrer vorberatenden Staatspolitischen Kommission (SPK-N) zu. Der Ständerat hatte Mitte September Rückweisung beschlossen.

Die Mehrheit der SPK-N erwarte von der Rückweisung, dass der Bundesrat auf Verordnungsstufe Veränderungen im Sinn der Vorlage vornehmen könne, sagte deren Sprecher Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte, die Landesregierung werde schauen, was sie auf Verordnungsstufe tun könne. Auch der Bundesrat finde, dass Handlungsbedarf bestehe.

Ausnahme von Drittstaaten-Kontingent

Die vor einem Jahr präsentierte Vorlage sah vor, dass ausländische Fachkräfte mit einem Schweizer Abschluss auf höherer Bildungsebene nach Ende ihrer Ausbildung in der Schweiz sollten arbeiten können - auch wenn sie nicht aus dem EU- respektive Efta-Raum stammen.

Von einer Ausnahmeregelung im Drittstaaten-Kontingent profitieren sollten Personen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel, wenn deren Erwerbstätigkeit «von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist».

Der Bundesrat schrieb, es gehe um Menschen mit Schweizer Ausbildung, die in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert seien. Die Rede war von wenigen hundert Menschen pro Jahr, welche von der Ausnahme profitieren könnten.

Die Vorlage geht zurück auf eine Motion von Marcel Dobler (FDP/SG). Er argumentierte, wenn die Schweiz teure Spezialistinnen und Spezialisten ausbilde, sollten diese auch hier arbeiten können.

Nach dem Willen des Nationalrats sollten die Ausnahmen auch gelten für Absolventen von Bildungsgängen der gesamten Tertiärstufe. Gemeint sind Personen mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischen Diplomen sowie Abschlüssen von höheren Fachhochschulen wie etwa einer Hotelfachschule. Auch Postdoktoranden sollten einbezogen werden.

Im Frühling sagten Räte Ja

Noch im Juni dieses Jahres waren der Ständerat und im März der Nationalrat auf die Vorlage eingetreten. Eine Mehrheit der beiden Räte war damals der Auffassung, eine neue Ausnahmebestimmung von einer in der Bundesverfassung figurierenden Bestimmung sei zulässig.

Es geht um die Bestimmung, dass die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt wird. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) sagte von Anfang an, eine neue Ausnahme sei nicht möglich.

(AWP)