Im Zuge des De-Spac-Prozesses hat VT5 mit bestehenden Aktionären und Neuinvestoren sogenannte Commitment-Letters abgeschlossen. In diesen verpflichten sich Aktionäre, ihren Anteil an der neuen Gesellschaft aufrecht zu erhalten oder auch auszubauen. Wenn in einem dieser Commitment-Letters ein Anteil von über einem Drittel der Aktien überschritten wird, dann führt dies nicht zur «Bildung einer angebotspflichtigen Gruppe», heisst es im Beschluss der UEK.

Aktuell ist noch kein Einzelaktionär in der Nähe dieser Schwelle. Gemäss den jüngsten Beteiligungsmeldungen hält die Gruppe der Gründer und Sponsoren mit 15 Prozent die grösste Einzelbeteiligung, gefolgt von Veraison SICAV mit rund 11,3 Prozent.

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(AWP)