Hintergrund ist ein weiterhin schwelender Rechtsstreit um die Betriebsratswahl 2022. Der liegt inzwischen beim Bundesarbeitsgericht. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Zwickau und des Landesarbeitsgerichts war die Wahl unwirksam. Es sei gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstossen worden, so die Begründung. Geklagt haben Mitarbeiter, die auf einer Konkurrenzliste zur IG Metall angetreten waren./hum/DP/ngu
(AWP)