Nach einem Bericht der «Braunschweiger Zeitung» geht es bei den gemeldeten Unregelmässigkeiten um gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Innenräumen von Volkswagen-Modellen. Die beiden Manager wollen auch Lücken bei der Dokumentation der in den VW -Fahrzeugen eingesetzten Materialien aufgedeckt haben, hiess es in dem Bericht weiter. VW sei in vielen Fällen nicht in der Lage, verbaute Materialien nachzuweisen.

Nach Angaben aus dem Gericht wies Volkswagen die Vorwürfe zurück und bestritt Voraussetzungen für Schadenersatz. Die beiden Güteverhandlungen seien am Donnerstag zunächst ohne Ergebnis beendet worden, hiess es vom Arbeitsgericht. Eine angefragte Stellungnahme des Konzerns lag zunächst nicht vor.

Die VW-Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nach den Informationen aus dem Gericht wollen sie die mutmasslichen Verstösse bei diversen Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Landeskriminalamt (LKA) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angezeigt haben. Bei der Verhandlung vom Donnerstag sei ein möglicher Kammertermin für Juni 2025 anvisiert worden, hiess es vom Gericht./bch/DP/men

(AWP)