Die Stimmberechtigten des Kantons Waadt haben sich am Sonntag im Grundsatz für die Einführung eines kantonalen Mindestlohns ausgesprochen. Sie folgten der Linken und den Gewerkschaften und nahmen die entsprechende Verfassungsinitiative mit 123'164 Ja- zu 114'929 Nein-Stimmen an. Das entspricht 49,1 Prozent Ja- zu 45,9 Prozent Nein-Stimmen bei mehr als fünf Prozent leeren Stimmzetteln. Die Gesetzesinitiative, die unter anderem die Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde vorsah, wurde hingegen abgelehnt.
Der Gegenvorschlag des Staatsrats, der denselben Lohn vorsah, jedoch den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) Vorrang einräumte und mehrere Ausnahmen vorsah, konnte ebenfalls nicht überzeugen. Er scheiterte knapp mit 118'921 Nein- zu 115'734 Ja-Stimmen (47,5 Prozent Nein zu 46,2 Prozent Ja), auch hier mit einer erheblichen Anzahl ungültiger Stimmzettel, nämlich über 12'000.
Nun bleibt abzuwarten, wie es mit dem Waadtländer Mindestlohn weitergeht, da die Gesetzesinitiative und ihr Gegenvorschlag abgelehnt wurden.
«Symbolischer Sieg»
Voraussichtlich wird die Kantonsregierung im Dialog mit den Sozialpartnern eine gesetzliche Grundlage erarbeiten, um diesen neuen Verfassungsartikel umzusetzen.
Arnaud Bouverat, Co-Präsident des Komitees zur Unterstützung der Initiativen, begrüsste «einen ersten symbolischen Sieg», auch wenn dieser den Arbeitnehmenden noch «nichts Konkretes» bringe. Mit seiner Aufnahme in die Verfassung sei der Mindestlohn nun «in Stein gemeisselt», sagte er zu Keystone-SDA.
Der Gewerkschafter und sozialdemokratische Abgeordnete fügte hinzu, dass das Initiativkomitee nun «offen» für Verhandlungen mit dem Staatsrat sei, insbesondere über die Anpassungsfristen für Branchen mit Tarifverträgen und Ausnahmen vom Mindestlohn.
Der Staatsrat erklärte seinerseits, er «bedauere», dass sein Gegenvorschlag knapp abgelehnt worden sei. In einer Mitteilung gibt er an, zunächst die Gründe für die Ablehnung der Gesetzestexte analysieren und dann die Sozialpartner zusammenbringen zu wollen. Dabei gehe es darum, «mögliche Wege» zur Umsetzung der neuen Verfassungsnorm zu prüfen und einen Entwurf auszuarbeiten, der einen breiten Konsens finden könne.
In der Schweiz existieren Mindestlöhne bereits in den fünf Kantonen Jura, Tessin, Basel-Stadt, Neuenburg und Genf, allerdings mit unterschiedlichen Modellen.
(AWP)

