Mit Flügen von Militärjets oder Drohnen über Nato-Gebiet bezwecke der russische Präsident Wladimir Putin, die Grenzen auszutesten und ein Gefühl der Unsicherheit in der Bevölkerung entstehen zu lassen, sagte Schöllhorn.
Professionell ausgerüstete Drohnen seien heutzutage «relativ resistent» gegen die üblichen Störmethoden der Polizei. Es gebe zudem eine rechtliche Lücke: «Denn es ist relativ unklar, wer überhaupt was machen kann, und ob dann die Polizei, die Bundeswehr oder auch der Betreiber von einer Anlage erstens in der Lage und zweitens dann auch rechtlich befugt ist, irgendwelche Massnahmen zu treffen.»
Eine Drohne abschiessen könne im Zweifel nur die Bundeswehr. Es gebe aber dafür aber kaum eine geeignete Bewaffnung. Über einer Stadt werde man keine Luft-Luft-Rakete einsetzen können./brd/DP/zb
(AWP)