Der Aktionsplan sieht unter anderem eine engere Zusammenarbeit von nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden und des Zolls vor. Diese sollen demnach koordinierte Kontrollen durchführen. Das Ministerium spricht sich ausserdem dafür aus, die Befugnisse der Behörden auszuweiten. So sollen diese direkt Massnahmen gegen Onlinehandelsplattformen ergreifen können. Die Abschaffung der Zollfreigrenze solle «zügig und bürokratiearm erfolgen».

Die asiatischen Online-Plattformen nutzen vor allem Luftfracht. Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern müssen für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keine Gebühren bezahlt werden.

Sanktionen sollen «Abschreckungswirkung entfalten»

Von der EU-Kommission fordert Habeck, Daten über Verstösse der Portale in einem «Data Hub» zu sammeln. So könnte Fehlverhalten aufgedeckt und sanktioniert werden. Dabei sollten Testkäufe durch die EU-Kommission durchgeführt werden, um herauszufinden, ob Rechtsverstösse systematisch und über die Zeit unverändert vorkommen. «Sanktionen müssen so hoch angesetzt werden, dass sie Abschreckungswirkung entfalten», heisst es. Weiter will das Ministerium die Hersteller verpflichten, Informationen zu Produktsicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz im digitalen Produktpass zu hinterlegen.

Die Behörden stellten bei Drittstaaten-Produkten, die in die EU verschickt werden, zunehmend Mängel und Verstösse gegen Vorgaben fest, erklärte das BMWK. Dies gelte insbesondere für Anbieter wie Temu und Shein. Um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Rechtsverstösse zu ahnden, müsse die Einhaltung konsequent durchgesetzt werden.

Shein und Temu erfreuen sich in Deutschland grosser Beliebtheit. Handelsvertreter, Politiker und Verbraucherschützen kritisieren jedoch unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Die Portale haben die Vorwürfe zuletzt wiederholt zurückgewiesen./cr/DP/mis

(AWP)