BMW hat gemäss dem Communiqué eine Garage, die während mehrerer Jahrzehnte eine zugelassene Händlerin und Servicestelle für BMW-Fahrzeuge war, zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und die Zusammenarbeit im Nachhinein unerwartet und «ohne angemessene Übergangslösung» beendet. Das habe einen möglichen Missbrauch relativer Marktmacht dargestellt, so die Weko.
Im Verlauf des Verfahrens habe BMW der Garage jedoch eine befristete Verlängerung ihrer Geschäftsbeziehung gewährt. Damit seien die kartellrechtlichen Bedenken beseitigt worden.
Die Verfahrenskosten muss BMW gleichwohl bezahlen, weil das Verhalten des Autokonzerns mutmasslich unzulässig gewesen wäre, so die Mitteilung. Denn die Garage sei von BMW abhängig gewesen und habe über keine zumutbare Ausweichmöglichkeit verfügt.
Der Weko-Entscheid kann laut den Angaben an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
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(AWP)