Der Verdacht richte sich gegen hochrangige Regierungsmitglieder. Sie sollen politische Gegner seit 2020 deportiert haben. «Die Anklage ist zu dem Schluss gekommen, dass die mutmasslichen Verbrechen der Behörden von den höchsten Ebenen der Regierung ermutigt oder gebilligt wurden.»

Haftbefehle möglich

Die politischen Gegner sollen nach Angaben der Anklage möglicherweise nach Litauen deportiert worden sein. Litauen ist Vertragsstaat des Gerichts, Belarus aber nicht. Das Gericht darf nur dann ermitteln, wenn mindestens ein Vertragsstaat betroffen ist oder wenn es vom UN-Sicherheitsrat dazu beauftragt wurde. Litauen hatte die Ermittlungen auch beantragt.

Die Ankläger hatten die Vorwürfe seit September 2024 untersucht. Die Ankläger können bei einem begründeten Verdacht Haftbefehle beantragen. Die müssen von Richtern bestätigt werden./xx/DP/nas

(AWP)