Österreich hat bisher keinen Entwurf vorgelegt. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hatte jüngst aber angekündigt, bald einen Entwurf in die politische Koordinierung zu schicken.

Auch Deutschland hat neue Regeln zur Lohntransparenz nicht umgesetzt und verstösst damit von diesem Montag an gegen EU-Recht. Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden. Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie auch davon absehen.

Das soll sich ändern

Frauen verdienen bisher im Durchschnitt weniger als Männer. In Deutschland ist ihr Bruttostundenlohn laut Eurostat-Zahlen von 2024 (jüngste verfügbare Daten) im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger. EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent.

Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Auch müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmässig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Arbeitgeber müssen zudem Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.

Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Seitdem stand der 7. Juni 2026 als Frist für die Umsetzung fest.

Hintergrund für die Lohnunterschiede sind nach Angaben der EU-Kommission systematische Ungleichgewichte - etwa, dass die Angebote für Kinderbetreuung nicht ausreichend seien und Frauen unverhältnismässig viel Verantwortung für die unbezahlte Kinderbetreuung tragen. Frauen legten deshalb längere Karrierepausen ein. Ein weiterer Grund seien Stereotype, die sich auf Bildung, Einstellung und Beförderung auswirken.

Nur Slowakei, Litauen und Italien sind pünktlich

Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen. Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden.

Laut den ETUC-Daten zählt Österreich zu jenen elf Staaten, die noch keine entsprechenden Gesetze auf den Weg geschickt haben. Die versuchte Einigung mit den Sozialpartnern auf einen Entwurf ist bisher nicht gelungen. Wirtschaftsvertreter wie Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und ÖVP-Wirtschaftsbund befürchten zusätzliche Bürokratie und Kosten. Arbeitsministerin Schumann hatte allerdings verkündet, vor Ablauf der Umsetzungsfrist einen Entwurf in die politische Koordinierung zu schicken - auch ohne Zustimmung der Sozialpartner. Die Grünen drängen auf eine rasche Umsetzung.

Schweden hat angekündigt, die Richtlinie nicht umsetzen zu wollen und fordert Nachverhandlungen. Weitere Länder haben bereits Gesetze vorgelegt, die aber noch nicht in Kraft sind, die Richtlinie nicht ganz umsetzen oder ein verspätetes Inkrafttreten vorsehen. Nur drei Länder haben das EU-Gesetz laut ETUC pünktlich umgesetzt: Die Slowakei, Italien und Litauen.

(AWP)