In Videos sollten die Kennzeichnungen demnach direkt zu Beginn erscheinen, dort bleiben oder zumindest in regelmässigen Abständen wieder eingeblendet werden. Empfohlen werden auch interaktive Elemente, etwa bei manipulierten Bildern. Hier könnte - zusätzlich zu einer dauerhaften Markierung - auch eine Einblendung auftauchen, wenn man etwa mit der Maus über ein von KI verfälschtes Gesicht fährt.
Auch Standards für KI-genierte Podcasts und Texte
Bei Audiodateien, etwa KI-generierten Podcasts, soll es gleich zu Beginn einen entsprechenden Hinweis in gesprochener Sprache geben. Für Texte sehen die Vorschläge KI-Etiketten beispielsweise über dem Text oder nahe der Überschrift vor. Für KI-Inhalte, die als Satire oder andere Formen von Kunst erstellt wurden, sollen solche Labels demnach den Genuss des Werks nicht zu sehr beeinträchtigen, heisst es in dem Verhaltenskodex der Brüsseler Behörde.
Die Leitlinien selbst sind nicht verbindlich, dürften für die Europäische Kommission bei der Kontrolle der EU-Vorgaben aus dem verbindlichen KI-Gesetz als Gradmesser dienen. Die neuen Regeln treten grundsätzlich Anfang August in Kraft, sind besonders für die grossen Anbieter wegen einer zuletzt beschlossenen Verschiebung von Teilbereichen des Gesetzes aber erst ab Dezember wirklich verpflichtend./tre/DP/stw
(AWP)
