In einer Empfehlung vom Dienstag an den Bundesrat zur geplanten Anpassung der Bankenregulierung betonte die WAK-N, die neuen Vorgaben müssten «verhältnismässig und international abgestimmt» ausgestaltet werden. Ziel sei es, Stabilität zu erhöhen, ohne die Attraktivität des Kapitalregimes zu schwächen.
Verschärfungen bei der Bewertung von Bilanzpositionen - etwa bei Softwarewerten, latenten Steueransprüchen und vorsichtigen Bewertungsanpassungen - dürften nicht über die Basel-III-Standards oder die Praxis anderer Finanzzentren hinausgehen, so die WAK-N weiter. Die Kommission erklärte, dass die EU beispielsweie IT-Investitionen über drei Jahre abschreiben lasse, während die Schweizer Regelung deutlich strenger wäre.
Die WAK-N sprach sich für eine differenzierte Umsetzung aus: Die neuen Bestimmungen sollen wie von der Parlamentarischen Untersuchungskommission nach der CS-Notfusion mit der UBS auf global systemrelevante Banken - konkret die UBS - beschränkt werden. Für kleinere systemrelevante Institute seien vereinfachte Anforderungen und Übergangsfristen von fünf bis sieben Jahren vorzusehen.
Die Kommission befürwortete zugleich die Stärkung der AT1-Kapitalinstrumente, die im Krisenfall Verluste absorbieren. Eine Angleichung an die EU- und UK-Regeln könne die Marktfähigkeit dieser Instrumente verbessern und die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems stärken, hiess es.
Die Regierung hatte vom 6. Juni bis 29. September eine Vernehmlassung zu Anpassungen der Eigenmittelverordnung für Banken durchgeführt. Der Bundesrat wird nun über die endgültige Fassung der Verordnungsänderungen entscheiden.
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(AWP)