Über die Fusion sollen die Aktionäre an einer für den 9. September angesetzten ausserordentlichen Generalversammlung abstimmen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitagabend. Die Einladung für die GV soll demnächst publiziert werden.
Die Fusion steht noch unter dem Vorbehalt verschiedener Genehmigungen. Darunter die Wirksamerklärung des Registrierungsantrags durch die SEC, den Erhalt der erforderlichen Kotierungsbewilligungen der Nasdaq und der SIX Swiss Exchange. Zudem muss die Übernahmekommission noch eine Ausnahmegenehmigung für die obligatorischen Übernahmevorschriften erteilen, heisst es weiter.
Mit der Umstrukturierung werden eine flexiblere Unternehmensstruktur geschaffen, hatte Wisekey bereits vergangenen November mitgeteilt. Der Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten soll so erleichtert werden, um künftiges Wachstum zu sichern und strategische Akquisitionen zu tätigen. Den operativen und steuerlichen Sitz werde indes in Genf bleiben.
Umtauschverhältnis festgelegt
Mit dem Antrag hat Wisekey auch nähere Details zum Umtauschverhältnis der bestehenden Aktionäre bekanntgegeben. Demnach sollen Inhaber der aktuellen «Wisekey CH Class B Aktien» mit einem Nominalwert von 0,10 Franken die Wahl zwischen entweder einer «Wisekey BVI Ordinary»-Aktie, oder 10 «Wisekey BVI Class B»-Aktien haben.
Inhaber von «Wisekey CH Class A»-Aktien mit einem Nominalwert von 0,01 Franken sollen zwischen einer «BVI Class F»-Aktie oder einer «BVI Class B»-Aktie wählen können. Die Inhaber von Wisekey ADSs werden automatisch eine halbe «WISeKey BVI Ordinary Share» erhalten, wie es weiter heisst. Sie haben keinen direkten Zugang zu «Class B»-Aktien.
Einschränkend heisst es, dass die «BVI Class-B»-Aktien nicht mehr als 50 Prozent der Stimmrechte ausmachen dürfen, dies gelte vor Berücksichtigung der «Class F»-Aktien. Wenn sich zu viele Aktionäre für die Class B-Aktien entscheiden sollten, dann werden sie proportional reduziert. Aktionäre erhielten dann «Ordinary Shares» oder «Class F» Aktien.
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(AWP)
