Die «Wohnungsinitiative» der Grünen will, dass Kanton und Gemeinden den Verfassungsauftrag erhalten, für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu sorgen und ökologische Bauweisen zu fördern. Zudem soll eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet werden, die günstige Wohnungen bereitstellt und gemeinnützige Wohnbauträger unterstützt. Die öffentlich-rechtliche Anstalt soll ein Startkapital von 500 Millionen Franken erhalten.

Der Kantonsrat und der Regierungsrat haben einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser strebt ebenfalls ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnraumangebot an. Zudem fordert der Gegenvorschlag des Regierungsrats innerhalb von drei Jahren konkrete Massnahmen zur Schaffung von mehr Wohnraum und zur Dämpfung der Mietpreisentwicklung.

«Bezahlbare Wohnungen schützen»

Mit der Wohnschutz-Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbands soll den Gemeinden weiterreichende Möglichkeiten eingeräumt werden, um Leerkündigungen zu erschweren oder zu verhindern. So müsste erst eine Bewilligung eingeholt werden, bevor Gebäude abgebrochen, umgebaut oder renoviert werden können. Dies soll bezahlbaren Wohnraum erhalten.

Dem stellen Kantonsrat und Regierungsrat einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sieht in allen Gemeinden bei grösseren Bauvorhaben Auflagen für Vermieterinnen und Vermieter vor, damit Leerkündigungen möglichst vermieden werden. Zur Anwendung kommen soll die Regelung nur bei grösseren Bauvorhaben. Damit soll das Problem der Leerkündigungen angegangen werden, ohne in die Mietpreisfestlegung und damit die Eigentumsrechte einzugreifen.

Die Wohneigentums-Initiative des Hauseigentümerverbands fordert schliesslich, dass Kanton und Gemeinden das selbst genutzte Wohneigentum gleich stark fördern sollen wie den gemeinnützigen Wohnungsbau. Auch diese Initiative lehnen Kantons- und Regierungsrat ab, da sie den Handlungsspielraum von Kanton und Gemeinden sowie jenen von gemeinnützigen Bauträgern zu stark einschränken würden. Nur die SVP empfiehlt die Initiative zur Annahme.

Automatische Entlastung bei den Prämien

Die Initiative «Stopp Prämien-Schock» stammt aus SVP-Kreisen. Sie verlangt eine automatische Entlastung bei den Krankenkassenprämien. Der Steuerabzug für Versicherungsprämien soll demnach alle zwei Jahre an die Entwicklung der Krankenkassenprämien angepasst werden.

An die Urne kommt auch die Vertretung von Parlamentsmitgliedern. Damit solle es Mitgliedern des Kantonsrats zum Beispiel bei Mutterschaft oder Krankheit möglich sein, sich vertreten zu lassen. Der Kantonsrat beschloss die Änderung. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es zusätzlich einer Änderung der Kantonsverfassung. Über diese müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 14. Juni abstimmen.

(AWP)