Vorbehaltlich des Abschlusses der ordentlichen Kapitalerhöhung schlägt der Verwaltungsrat zudem die Einführung einer neuen Kapitalbandbreite von plus/minus 20 Prozent des Aktienkapitals vor. Diese soll die bisherige Kapitalbandbreite ersetzen. Die vorgeschlagene Obergrenze der Bandbreite beträgt rund 96,0 Millionen Franken, die Untergrenze rund 64,0 Millionen Franken.
Die restlichen Traktanden blieben unverändert, hiess es.
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(AWP)