Das Bundesgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) abgewiesen. Diese wollte Transparenz über diesen Handel schaffen, bei dem die Schweiz eine Rolle als Drehscheibe spielt.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hatte beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BZG) die Zahlen der Goldeinfuhren in die Schweiz für die Jahre 2014 bis 2017 angefordert. Sie war an den Daten von sieben Unternehmen, darunter zwei Banken, interessiert.

Als das Amt seine Zustimmung erteilte, legten die Unternehmen Argor-Heraeus, Metalor Technologies, MKS und Valcambi beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Dieses gab ihrem Einspruch statt. Es war der Ansicht, dass die Zahlen zu den Goldimporten unter das Steuergeheimnis fielen, da sie auch zur Berechnung der Mehrwertsteuer verwendet wurden.

(AWP)