Die EU-«Übergewinnsteuer» war erstmals während der Energiekrise nach Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 als eine Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen eingeführt worden. Mit den Einnahmen sollten Entlastungsmassnahmen für Bürger und Unternehmen finanziert werden. Auch in der aktuellen Krise werden angesichts rasant steigender Energiepreise Forderungen nach einem ähnlichen Instrument laut.
Einnahmen in vielen Ländern unter den Erwartungen
Die EU-Erlösobergrenze im Strommarkt habe seinerzeit Einnahmen generiert, die stark zwischen den Mitgliedstaaten variierten, schreibt das ZEW. Insgesamt hätten etwa 24 Prozent der staatlichen Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der Energiekrise gedeckt werden können.
In vielen Staaten lagen die Einnahmen dem ZEW zufolge aber weit unter den Erwartungen, insbesondere, weil die Strompreise nach dem Höhepunkt der Krise schnell wieder gesunken seien. «Entscheidend für den fiskalischen Erfolg ist somit ein präzises Timing der Massnahme - idealerweise während der Hochpreisphase», heisst es.
Während Frankreich und Belgien den Grossteil der Steuereinnahmen laut ZEW während der Hochpreisphase im Sommer 2022 einnahmen, erzielten die übrigen EU-Mitgliedstaaten nur 16 Milliarden Euro, was lediglich 8,3 Prozent der Kosten staatlicher Unterstützungsmassnahmen abgedeckt habe.
ZEW: Ausgestaltung und Zeitpunkt entscheidend für Erfolg
Das ZEW untersuchte auch mögliche Marktverzerrungen. Hinweise auf eine deutliche Beeinträchtigung langfristiger Investitionsanreize finden die Autorinnen nicht. Zugleich gebe es Anzeichen, dass Stromproduzenten kurzfristig ihr Verhalten anpassten - etwa, indem Erzeugungskapazitäten strategisch zurückgehalten würden, um die eigene Profitabilität zu verbessern./sl/DP/nas
(AWP)
