Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz im Schweizer Recht einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Folgt die kleine Kammer diesem Antrag, ist das Geschäft vom Tisch.

Das Parlament hatte vor mehreren Jahren dem Bundesrat den Auftrag gegeben, Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz auszuarbeiten. Der Bundesrat stellte diese Ende 2021 vor. Seither hat sich der Wind im Parlament gedreht. Das Instrument der Sammelklage in der Zivilprozessordnung scheint nicht mehrheitsfähig zu sein.

Laut der Mehrheit der RK-S sieht das geltende Recht bereits ausreichende Lösungen vor. Zudem warnen die Gegner der Reform, durch eine «Amerikanisierung» des Schweizer Rechtssystems könnten sich kommerziell ausgerichtete Anwaltskanzleien und Organisationen zur Prozessfinanzierung auf die Einreichung von Klagen spezialisieren. Dies hätte «enorme Kosten» zur Folge, hiess es in der Mitteilung.

Die Befürwortenden betonen dagegen, dass das aktuelle System für die Konsumentinnen und Konsumenten zu kostspielig und zu komplex sei. Um diesem Argument Rechnung zu tragen, reichte die RK-S ein Postulat ein. Stimmt der Ständerat diesem zu, muss der Bundesrat prüfen, ob die Stärkung der bestehenden Schlichtungs- und Ombudsverfahren eine zweckmässige Alternative zum Ausbau der Verbandsklage darstellen könnte.

(AWP)