Mit 30 zu 13 Stimmen und mit 2 Enthaltungen lehnte der Ständerat am Montag ein Eintreten auf die Vorlage ab, von der zuvor schon der Nationalrat nichts hatte wissen wollen. Damit ist der vom Parlament angeforderte und 2021 vom Bundesrat präsentierte Gesetzesentwurf vom Tisch.
Gemäss Vorlage hätten nur nicht gewinnorientierte Verbände Sammelklagen einreichen können sollen. Im Verbandsklageverfahren hätte auch die einvernehmliche kollektive Einigung zwischen den Parteien mit einem kollektiven Vergleich möglich werden sollen.
Hätte ein Gericht diesen Vergleich genehmigt und für verbindlich erklärt, hätte der Vergleich laut Landesregierung alle betroffenen Personen gebunden, die sich der Verbandsklage angeschlossen haben. Heute sind Verbandsklagen auf Persönlichkeitsverletzungen beschränkt.
(AWP)