Zudem werden die Sanktionen gegen zwei Personen nicht verlängert, bei denen es nur sehr schwache Hinweise auf eine Unterstützung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gibt, wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte. Die Namen wurden zunächst aber nicht bekanntgegeben.
Die Sanktionen der EU umfassen in der Regel Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen. Sie wurden in den meisten Fällen als Reaktion auf die aus EU-Sicht ungerechtfertigte und grundlose militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine verhängt. Betroffen sind zahlreiche russische Politiker und Spitzenbeamte, aber auch etliche Unternehmer mit geschäftlichen Aktivitäten in der EU. Letztere werden von den Sanktionen besonders hart getroffen. Ohne die Verlängerungsentscheidung wären sie an diesem Sonntag ausgelaufen./aha/DP/zb
(AWP)
